Der Einwurfschlitz der Briefkastenanlage sollte breit genug ausgelegt sein - um große Umschläge ungeknickt einstecken zu können

Eine ausreichend große Briefeinwurfklappe für unbeschädigte und nicht geknickte Briefe. Nichts ist ärgerlicher hinsichtlich der Briefzustellung als der Umstand, dass eingehende Post beschädigt ist. Das kann zwar durchaus auch an der Postbeförderung liegen. Sehr oft jedoch besteht der Grund darin, dass die Briefeinwurfklappe in der Briefkastenanlage ganz einfach zu knapp bemessen ist. Zeitschriften treffen mit beschädigtem Rand ein, und bei einem C4-Briefumschlag wusste sich die Postbotin keinen anderen Rat, als ihn zu knicken. Nur als Randbemerkung: Das ist verboten! Das Zustellunternehmen kann in einem solchen Fall die Zustellung ablehnen.

Der Einwurfschlitz der Briefkastenanlage sollte breit genug ausgelegt sein um große Umschläge unbeschädigt und ungeknickt einstecken zu können

In manchen Fällen resultiert eine zu knapp bemessene Briefeinwurfklappe aber auch aus der Situation, dass nicht genügend Platz für einen ausreichend breiten Briefkasten vorhanden ist. Ein typisches Beispiel dafür ist der Einbau eines Briefkastens oder einer mehrteiligen Briefkastenanlage in einer Torsäule oder einem Türseitenteil der Hauseingangstür. Dann wird experimentiert, und Provisorien werden geschaffen, die letzten Endes immer der Auslöser für beschädigte Post sind.

Die Briefkastennorm schafft die Voraussetzung für nicht geknickte Briefe

Deutschland ist das Land der allgegenwärtigen DIN-Normen, und diese sind längst auch in die europaweiten EN-Normen übernommen worden. Bezüglich der Briefeinwurfklappen ist dies die tatsächlich unter dieser Bezeichnung gängige Briefkastennorm DIN EN 13724. Bei näherer Betrachtung erscheint sie jedoch als durchaus sinnvoll, denn auch die Größe von Standardbriefen ist genormt. Diese DIN sagt aus, dass „sowohl die Briefeinwurfklappe als auch das Volumen des Briefes so groß sein müssen, dass ein Prüfumschlag im Format C4 zustellbar sein muss, ohne ihn zu falten oder zu beschädigen“. Bezüglich der Briefeinwurfklappe betragen diese Maße:

  • 320 mm bis 400 mm bei Quereinwurf
  • 230 mm bis 280 mm bei Längseinwurf
  • 30 mm bis 35 mm Höhe des freien Einwurfschlitzes

Die Unterscheidung in Quer- und Längseinwurf steht im direkten Bezug zur vorhandenen Tiefe des Briefkastens. Auch sie muss ermöglichen, dass ein Prüfumschlag C4 mit den Maßen 229 mm x 324 mm unbeschädigt und ungeknickt eingeworfen werden kann. Bei Briefkästen mit geringer Tiefe kommt dementsprechend nur ein Briefkasten mit Quereinwurf und entsprechend breiter Briefeinwurfklappe infrage. „Freier Einwurfschlitz“ hingegen bedeutet, dass sich dieses Maß nicht durch die bewegliche Abdeckklappe des Einwurfschlitzes verringern darf.

Angepasste Konfiguration für knickfreien und unbeschädigten Posteinwurf

Namhafte Markenhersteller richten sich bei der Herstellung von Briefkästen und Briefkastenanlagen selbstverständlich nach dieser Norm. Auch deshalb ist es immer risikobehaftet, sich beispielsweise wegen der geringen Außenmaße für einen Briefkasten oder eine Briefkastenanlage aus unbekannter Herstellung zu entscheiden. Wie eingangs gesagt: Die Deutsche Post und andere Zustelldienste können die Zustellung ablehnen, wenn die Briefeinwurfklappe nicht ausreichend groß ist. Im Lieferprogramm besagter Markenhersteller finden Sie sowohl Standardmodelle als auch Produkte, die Sie in freier Konfiguration zusammenstellen können. Beachten Sie dabei jedoch auch die Charakteristik der Empfänger. Wird die Briefkastenanlage beispielsweise für ein Wohn- und Geschäftshaus benötigt, ist für die ansässigen Gewerbeeinheiten auch ein entsprechend großer Briefkasten erforderlich. Darüber hinaus ist der Umfang des jeweiligen Postaufkommens von Bedeutung. Bei freier Konfiguration können Sie Ihre Briefkastenanlage so zusammenstellen, dass für alle Wohn- und Gewerbeeinheiten ein Briefkasten mit ausreichend großem Volumen und entsprechender Briefeinwurfklappe für unbeschädigte und ungeknickte Großbriefe vorhanden ist.

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