Im Lieferumfang enthaltene Aufbauanleitung sowie Montagematerial für Briefkastenanlagen

Bei den meisten Briefkästen ist die Aufbauanleitung bereits im Lieferumfang enthalten. Bei einigen Herstellern können Sie die Montageanleitung zu den einzelnen Modellen nochmals auf deren Internetseite nachlesen. Bei Briefkastenanlagen für die Wandmontage liegt das entsprechende Montagematerial bei. Für wärmegedämmte Hauswände kann man im Baumarkt Spezialschrauben für die Wandmontage erwerben. Es ist ratsam, diese speziellen Schrauben auch zu benutzen, damit der Postkasten einen sicheren Halt an der Wand hat. Aus einzelnen Wandbriefkästen kann man auch selbst eine kostengünstige Briefkastenanlage konzipieren. Bei der Anlage des deutschen Produzenten Burg Wächter wird zum Beispiel das Modell Potsdam oder Borkum einzeln an der Wand befestigt. Je nach vorhandenem Platz können die Modelle über- oder nebeneinander angebracht werden. Diese Einzelkästen sind im Spezialhandel immer in großen Stückzahlen vorrätig und sofort lieferbar. Innerhalb von Deutschland bezahlt der Kunde keine Versandkosten. Bei der freistehenden Variante ist zu beachten, dass der Kasten, bevor dieser einbetoniert wird, an den Ständer montiert wird. Sonst kann es passieren, dass man den Postkasten nach dem Einbetonieren nicht mehr an den Ständer anbringen kann. Die Aufbauanleitung liegt in der Regel dem Ständer bei. Auch der Zaunbriefkasten sollte nach der beiliegenden Anleitung montiert werden. Bei schweren Modellen zum Beispiel in Aluguss-Ausführung ist zu beachten, dass diese stabil an der Wand befestigt werden. Auch hier liegt das Montagematerial der Lieferung bei. Die Onlineshop-Übersicht listet alle Informationen zum Thema übersichtlich auf.

Mieter für Abbrechen eines Schlüssels der Postkästen nicht verantwortlich

In kaum einem anderen europäischen Land leben derart viele Menschen zur Miete wie in Deutschland. Erst recht ist auf unserem Kontinent kein anderes Land ersichtlich, in dem täglich so viele Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, die mietrechtliche Themen betreffen wie in Deutschland. Das liegt weniger an der großen Streitfreude der Deutschen als vielmehr an den komplizierten Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter, die ein solches Mietverhältnis mit all seinen vertraglichen und gesetzlichen Regelungen enthält. Gerade wenn es zu Schäden und sonstigen Beeinträchtigungen von Gegenständen wie Postkästen kommt, die entweder unmittelbar zum Mietgegenstand gehören oder nur in mittelbarem Zusammenhang mit der gemieteten Sache oder dem gemieteten Wohnraum stehen, stellt sich stets die Frage, wer die Kosten zu tragen hat - der Mieter, der Vermieter oder gar ein anderer Dritter? Knifflig wird es immer dann, wenn es um Gegenstände geht, über die zum einen keine vertragliche Regelung getroffen wurde die und zum anderen nur mittelbar zum gemieteten Wohnraum gehören. Ein Fall, der sich in dieser Grauzone bewegt, ist der des Briefkastens und vor allem des dazugehörigen Schlüssels.

Danach wird auch gesucht:

  • Aufbauanleitung für genormte Postkästen
  • Montagematerial für Briefkastenanlagen
  • kostengünstige Wandbriefkästen bestellen
  • Lieferumfang von Anlagenbriefkästen

Schlüssel sind Eigentum des Vermieters

Der Schlüssel zum Briefkastenschloss steht im Eigentum des Vermieters. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss dieser ebenso an den Vermieter zurückgegeben werden wie die Mietsache selbst. Da der Schlüssel nun im Eigentum des Vermieters steht, könnte man denken, dass diesem der Schaden zu ersetzen ist, wenn der Schlüssel abbricht. Die Sache ist jedoch nicht ganz so einfach. Generell nämlich hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsache in dem (vereinbarten) mangelfreien Zustand ist. Dazu gehört auch, dass der Vermieter für einen funktionstüchtigen Briefkastenschlüssel zu sorgen hat. Bricht nun der Schlüssel ab, während der Mieter den Kasten auf- oder zuschließt, ist es rechtlich die Sache des Vermieters, die damit entstandenen Schäden zu ersetzen. Das heißt der Vermieter muss einen neuen Schlüssel besorgen und gegebenenfalls auch das Schloss auswechseln.

Schäden am Briefkasten oder kaputte Schlüssel nicht immer Sache des Mieters

Deutschland wäre nicht Deutschland, wäre es damit getan. Selbstverständlich wird auch hier rechtlich fein differenziert. So kann natürlich nicht alles auf den Vermieter abgewälzt werden. Es ist zum Beispiel durchaus zulässig, wenn der Vermieter vertraglich ausdrücklich mit dem Mieter vereinbart, dass dieser kleine Schäden am Briefkasten selbst ausgleichen muss. Dazu kann auch der Ersatz für einen Schlüssel oder ein Schloss gezählt werden. Solange eine Klausel den Mieter nicht unangebracht benachteiligt, sind solche Vereinbarungen durchaus im Rahmen der Privatautonomie zulässig. In nicht ausdrücklich geregelten Fällen gilt zum einen der oben genannte Grundsatz. Zum anderen muss für die Verantwortlichkeit des Mieters nach dessen Verschuldensgrad differenziert werden. Bricht er den Schlüssel vorsätzlich aus Wut ab, trägt er die volle Verantwortung. Handelt er besonders ungeschickt und rechtlich damit grob fahrlässig, trägt er ebenfalls die alleinige Verantwortung. In allen anderen Fällen ist jedoch der Vermieter verantwortlich.

Wo kann man hochwertige Briefkastenanlagen bestellen?

Im Lieferumfang enthaltene Aufbauanleitung sowie Montagematerial für Briefkastenanlagen. Oberhalb dieser Infoseite finden Sie den direkten Online-Shopzugang - der Sie zu allen Anlagenausfürungen führt und Ihnen einen Gesamtübersicht bietet.